da staunt man nicht schlecht.
Ich fragte bei der HU.... ob mein Geländewagen, der mit Vollkasko versichert ist in Marocco auch versichert sei, vielleicht noch Mauretanien.
Telefonischer Rückruf ja, alles was auf der Versicherungskarte draufsteht, auch Marocco ist versichert. Ich wollte eine schriftliche bestätigung.Die kam:

Entgegenkommenderweise wird Haftpflichtdeckung in Marokko zu den
vereinbarten Versicherungssummen übernommen.

Für Voll-und Teilkasko kann der Versicherungsschutz mit folgen-
den Einschränkungen übernommen werden:

-Selbstbeteiligung bei Diebstahlschäden 2000,--Euro
-kein Versicherungsschutz bei mut- und böswilligen Handlungen
betriebsfremder Personen, z.B. bei Zertrümmerung von Glas-
teilen, bei Karosseriebeschädigungen durch Steinwürfe oder bei
Brandanschlägen auf das Fahrzeug u.ä..
-kein Versicherungsschutz bei Unterschlagung oder Sicherstellung des Fahrzeuges
-kein Versicherungsschutz bei Schäden durch terroristische Hand-
lungen.
-kein Versicherungsschutz bei Diebstahl

Wir verweisen hierzu auch auf § 2 (3) der AKB.

Es handelt sich hier um eine Einzel-/Ausnahmeentscheidung und
bedeutet kein Präjudiz für kommende Reisen.

Allerdings müssten wir hierfür einen Beitragszuschlag erheben, der sich nach der Dauer der Reise berechnet.
Bitte teilen Sie uns daher zu gegebener Zeit den genauen Zeitraum Ihrer Reise mit.