Hallo @ Kunta,

Antwort auf:
Mir ist kein Fall bekannt in dem das hierher überwiesene Geld versteuert werden muss.



Dieser Fall tritt spätestens beim Verkauf einer Immobilie ein, denn dann fallen Steuern an und in dem Zusammenhang wird die Frage gestellt, wovon man den Lebensunterhalt der vergangenen Jahre in Marokko bestritten hat.

Ausserdem besteht zwischen Deuschland und Marokko ein Doppelbesteuerungsabkommen; geleistete Steuerzahlungen in MA werden in der dt. Steuerberechnung in Abrechnung gebracht.

@ Depardieu
Offenbar werden in jeder Stadt andere Kritierien zum Erhalt der C.S. zugrunde gelegt soweit es die monatlichen Berechnungen für den Lebensunterhalt betrifft. Bei der Berechnung wird schon berücksichtigt, ob man in einer kreditfreien eigenen Immobilie wohnt oder zur Miete.