hallo


mafra,

ja, es gibt einen anspruch auf gastfreundschaft, genauso wie ein bettler anspruch auf almosen hat.
ein moslem ist dazu verpflichtet.


aber man kann auch ein angebot von jemanden in anspruch nehmen, ohne dass der, der das angebot macht, zum angebot verpflichtet wäre.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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