Original geschrieben von: monchou
Hallo,
habe schon einiges gestöbert hier & hab mich kurzentschlossen registrieren lassen und möchte meine neugewonnene Schreibfreiheit schon nutzen ;-)
Zum Thema Führerschein aus Marokko habe ich gehört, dass die Prüfungsstandards mittlerweile an französische angeglichen wurden- stimmt das? Beim ADAC folgenden Hinweis gefunden:

"Erfordernis einer deutschen Fahrerlaubnis

Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist für die weitere Teilnahme am Straßenverkehr im Inland eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung ist hierbei nicht in jedem Fall notwendig.
Von der Ablegung einer Führerscheinprüfung sind Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten befreit, sofern dort die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn zwischen der vorgelegten ausländischen und der deutschen Fahrerlaubnis eine Gleichwertigkeit besteht. Es muss sichergestellt sein, dass der Inhaber auch unter den in Deutschland bestehenden Verkehrsverhältnissen in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Abgestellt wird hierbei auf das jeweilige Niveau von Ausbildung und Prüfung sowie einer Vergleichbarkeit der Verkehrsverhältnisse. Weiterhin müssen die vorgelegten Dokumente zuverlässig und in geeigneter Weise nachprüfbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden gegenseitige Anerkennungsabkommen geschlossen, die dann zu Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrerlaubnisklassen führen."

Fände ich schon interessant, weiss jemand was?

Allen einen schönen Tag!
mcc





Hallo monchou,

ergibt sich eigentlich schon aus den obigen Beiträgen ;\) :
Zwischen marokkanischen und europäischen Führerscheinen besteht auf gar keinen Fall eine Gleichwertigkeit, weshalb es auch kein solches Anerkennungsabkommen gibt. Und ob sich daran zukünftig etwas ändert, wage ich auch zu bezweifeln ...

LG,
Lauchcremesuppe :-)


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