hallo aitchicher, tja sowas aber auch, sollte ich mich denn geirrt haben?
aber wiederum hatte auch nicht gesagt, dass man keinen TÜV mehr braucht, ich habe gesagt: man braucht keine abgasuntersuchung und der TÜV wird leichter, wenn die pruefer wissen, dass der wagen in den export geht.
und das hatte ich an dem beispiel der auspuffanlage (Abgasuntersuchung) meiner endivie erlaeutert. alles klar? und gugst du:
Erforderliche Unterlagen
* Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
* Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
* Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
* Versicherungsbestätigung
* Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
* Kennzeichenschilder:
Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist.
* Vorführung:
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, sich stichprobenartig Fahrzeuge vorführen zu lassen.
steht da was von ABGASUNTERSUCHUNG?
trotzdem gute reise wuenscht aquawatch