Hallo,

was passiert, wenn ich z.B. durch Panne oder Krankheit nach drei Monaten Marokko nicht verlassen kann?

Konkretes Beispiel:

Mein erlaubter Aufenthalt läuft am 15.03. ab und ich habe an diesem Tag eine Panne oder erkranke derart, dass ich am gleichen Tag den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen nicht verlängern kann.

Habe ich mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ich erst am 16.03. die zuständigen Stellen aufsuche und informiere?
Hat schon einmal jemand eine solche Situation erlebt und kann berichten? Oder wer kennt sich mit dem Recht in Marokko aus?

Gruß von
brawo