Hallo Robidog,
ich habe noch nie (ausser s.u.) von so einem Fall gehoert. Wir sind schon dutzendemale mit einem KFZ und oft auch mit Mercedes G eingereist. Der Zoll war bislang immer sehr korrekt. Aber da alles per Computer geht, muss auch alles sehr korrekt sein. Hatte Deine Freundin bei der Ausfuhr das Zolldokument das man bei der Einreise fuer das Fahrzeug bekommt? Die Imporation temporaire pour vehicules etrangers? So heisst es glaube ich. Dort werden alle Daten plus Fahrer eingetragen. Diese Einfuhr ist im Jahr (auch bei mehreren Einreisen bis zu einem halben Jahr gueltig). D.h. wenn das Dokument noch vorliegt - ich rate ja alle Dokumente zu kopieren die man bekommt, dann koenntest du mit diesem selbst noch einmal vorsprechen und wichtig - vor Ort - mit einem gut franzoesich sprechenden Anwalt etc. noch einmal vorsprechen. Im Internet gibt es auch noch sehr ausfuerliche Seiten des marokkanischen Zolls (sind in meinem Buch aufgefuehrt, das ich aber leider hier in Suedamerika nicht dabei habe) wo genau die Zollbestimmungen und alles was man beachten drinsteht (in franzoesisch).
Oder kann es sein, dass ihr euer Auto in Afrika oder woanders aus einer zwielichtigen Quelle erworben habt ohne es zu wissen und dieses auf einer internationalen Fahndungsliste steht? Denn nach Marokko werden sehr viele Fahrezeuge fuer den afrikanischen Markt verschoben und dann habt ihr natuerlich Pech gehabt, auch wenn ihr glaubt es rechtmaessig erworben zu haben. Z.B. sind bzw. waren zwei (von insgesamt vier) unserer in Mauretanien geraubten Mercedes G auf der Fahndungsliste der Marokkaner (einer ist wieder aufgetaucht, dank wachsamer Behoerden in Algerien)-
Was die Volmacht betrifft so ist diese leider Gottes notwendig. Unser Kinder sind zweimal mit Fahrzeugen von uns gefahren und hatten Die ADAC-Vollmacht dabei. Wir wurden jedesmal bei der Zulassung auf unsere Firma gefragt, ob das unsere Firma waere.
Sorry ich kann leider auch nicht mehr dazu beitragen, aber ganz ohne Grund wird ein Auto nicht konfisziert und selbst wenn die Vollmacht nicht beglaubigt vorlag, dann verstehe ich nicht warum Deine Freundin dann ueberhaupt ausgereist und nicht wieder nach Rabat zurueckgefahren und dort zur Botschaft ist - Faehre hin oder her- das Auto ist mehr wert als ein Faehrticket.
Was die Konfiszierung nach drei Monaten betrifft so weiss ich das auch. Seid ihr Mitglied eines Autombilclubs? Der ADAC hat eine Niederlassung in Agadir- Frau Sigrid Graetz, die in solchen Faellen auch sehr gut Bescheid weiss. Ihr Mitarbeiter Abdallah hat mich z.B. mal angerufen weil vom marokkanischen Zoll konfiszierte Fahrzeuge -Lkws und zum Wohnmobilumgebaute Lkws zum Verkauf standen die einem deutschen Veranstalter konfisziert wurden. Dort kannst du ja mal nachfragen aus welchem Grund bzw. ob der Grund alleine schon ausreicht die Vollmacht nicht zu haben und wie ihr weiter vorgehen koenntet. Ich glaube die beim dortigen ADAC wissen noch am besten Bescheid was zu machen ist.
Beste Gruesse aus Medoza-Argentinien
Erika