Bei der Einreise müssen für das Fahrzeug Papiere ausgestellt werden. Hier für sind die Fahrzeugpapiere und der Führerschein erforderlich.
Bei der Ausreise ist dann dieses Papier erneut vorzulegen. Selbstverständlich ist es dann ein Problem, wenn auf einmal ein anderer das Fahrzeug ausführt.
Man hätte vielleicht die Vollmacht am besten beim marokkanischen Auswärtigen Amt abgestempelt.

Aber wenn ich lese dass auch Anwälte vor Ort nichts erreicht haben, so denke ich es steckt noch etwas anderes dahinter.
Ist vielleicht irgend etwas in Marokko passiert?
(Vielleicht mal ein Unfall etc.)

Die Behörden beschlgnahmen nicht willkührlich und die marokkanischen Beamten behandeln Touristen immer bevorzugt (so werden immer wieder auch Kontrollen vermieden).
Ich habe in den letzten 4 Jahren nicht eine einzige Zollkontrolle erlebt, weder in Marokko und auch nicht in Spanien.