@guido
erstmal danke

 Original geschrieben von: Guido

Ich weiß nicht, wo Du die 150 EUR her hast. Dir hätten bei Ausgleichspflicht 400 EUR zugestanden.


laut eu-verordnung 250€. geht ja nach der entfernung oder net?


 Original geschrieben von: Guido
amber Ryanair hat da leider Recht. Streiks sind in der EU-Verordnung 261/2004 explizit als außergewöhnliche Umstände definiert, bei denen die Verpflichtungen der EU-Verordnung für Airlines nicht oder nur eingeschränkt gelten.


wer sagt mir, dass wirklich ein streik vorlag????
das war alles sehr mysteriös. fragen wurden nicht beantwortet bzw. einfach ignoriert.
schließlich könnte das auch nur ein abwimmeln sein!!!
so schnell gebe ich nicht auf.
hat jemand ahnung, wer da auskünfte erteilen kann, ob es an dem war??


 Original geschrieben von: Guido
Das Ryanair nicht durchcheckt und in keinster Weise für das Erreichen von Anschlussflügen haftet, wusstest Du vor der Buchung. Da buchst Du voneinander unabhängige Einzelflüge und keine Gesamtstrecke.

das waren 2 unabhängige flüge. 2 einzeltickets. jedoch beide mit ryanair und die zugfahrkarte war auch schon erworben, da man am frankfurter flughafen ewig steht, um endlich ne fahrkarte zu kaufen.(merkte ich bei neukauf)

 Original geschrieben von: Guido
Ansonsten würde ich wirklich alle aufgelaufenen Rechnungen dahin schicken, um wenigsten die zusätzlichen Ausgaben ersetzt zu bekommen.

toll.... ja nur, wer erhält schon quittungen für essen?
was ist mit arbeitsausfall und und...

hast du ne ahnung, was ich alles ansetzen kann?
habe ja dann notgedrungen private unterkunft in anspruch genommen. wer erhält ne quittung für taxifahrt in marokko???

denke mal. dass ich noch mal glimpflich davon gekommen bin. jedoch hatten andere passagiere noch andere strecken vor sich und mussten teure hotelunterkünfte in anspruch nehmen