Hallo Amber,
so ärgerlich das alles für Dich ist: Das Ryanair innerhalb von 4 Tagen auf ein deutschsprachiges Fax antwortet, finde ich schon fast vorbildlich. Ryanair hat nach meinem Eindruck tatsächlich in allen Punkten recht.
Ich weiß nicht, wo Du die 150 EUR her hast. Dir hätten bei Ausgleichspflicht 400 EUR zugestanden. Aber Ryanair hat da leider Recht. Streiks sind in der EU-Verordnung 261/2004 explizit als außergewöhnliche Umstände definiert, bei denen die Verpflichtungen der EU-Verordnung für Airlines nicht oder nur eingeschränkt gelten.
Das Ryanair nicht durchcheckt und in keinster Weise für das Erreichen von Anschlussflügen haftet, wusstest Du vor der Buchung. Da buchst Du voneinander unabhängige Einzelflüge und keine Gesamtstrecke. Das ist eben das persönliche Risiko, wenn man Ryanair, Easyjet u.ä. bucht.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Ryanair seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, dann könnte das eventuell ein Ansatzpunkt für die Durchsetzung weiterer Ansprüche sein. Ich vermute aber, dass der Beweis in der Praxis kaum zu erbringen ist. Ansonsten würde ich wirklich alle aufgelaufenen Rechnungen dahin schicken, um wenigsten die zusätzlichen Ausgaben ersetzt zu bekommen.
Beste Grüße
Guido