Ahlan,
vor einigen Jahren war ich in der gleichen Situation wie sara. Wegen der Aufenthaltserlaubniss wurde mir nicht genehmigt das Auto nach 6 Monaten in Marokko, nochmals über Sebta erneut nach Marokko einzuführen. Die Zöllner wissen anhand einer Nummer die auf der letzten Seite des Reispasses einmalig eingestemmpelt wird, ob man Aufenthalt hat oder nicht. Ein möglicher zweiter Pass hat diesen Stempel nicht. Die 6Monate beziehen sich auf ein Kalenderjahr und wenn die ersten 6Monate in der Zweiten Jahreshälfte liegen ist es möglich mit dem Zweiten Pass im neuen Kalenderjahr nochmals 6Monate zu bekommen.
Es wird immer nur von Zollgebühren gesprochen was die Einfuhr eines Autos teuer macht. Es sind derzeit 30% des Neupreises plus 20% Umsatzsteuer. Bei LKW und Nutzfahrzeugen sind es 40% Zollgebühren vom damaligen Neupreis plus 20% Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bleibt auch nach 2010. Für Umsatzsteuerpflichtige Firmen die mindestens 6Monate bestehen und nicht älter als 2Jahre sind? gibt es sofortige Umsatzsteuerbefreiung auch für Neuwägen und ohne Gegenrechnung. Diese Gesetze machen gewerblich genutzte Neue in Marokko gekaufte Neuwagen günstiger als in De.
leihinik
Zitoun