Hallo Sara,

es ist gesetzlich tatsächlich so geregelt, dass man als Tourist 6 Monate im Jahr in Marokko mit dem Auto fahren darf, obwohl man nur 3 Monate Aufenthaltserlaubnis bekommt. D.h. man muß entweder vor Ablauf der 3 Monate eine Aufenthalts-Verlängerung beantragen oder über Ceuta, Melilla oder Mauretanien ausreisen und dann kann man wieder für 3 Monate nach Marokko zurück. Und das wars dann bis zum nächsten Jahr. Da Du aber schon in Marokko legal angemeldet bist, mußt Du lt. Gesetz das Auto verzollen, und das ist oft wesentlich teurer, als das Auto wert ist. Wenn Du z.B. eine Firma gründest, kannst Du 1 Auto zollfrei einführen. Ab 2010 soll sich die Lage angeblich ändern und bessern.

LG. Reiner


Ich liebe die Freiheit und Gerechtigkeit!