hallo
argazarrumi,
Zusätzlich gebe ich zu bedenken: Familienzusammenführung ist ein hohes rechtliches Gut, aber wer bestimmt, dass diese grundsätzlich in D zu erfolgen hat? Selbiges kann auch in MA geschehen, wäre doch gleichberechtigt, oder nicht? Und wie ich das Rollenbild eines marokkanischen Mannes interpretiere, wäre er es doch, für die Familie zu sorgen hätte, und nicht die Frau. Oder sehe ich das auch falsch?
ob du das falsch siehst, weiss ich nicht, aber ich sehe es genauso wie du.
wenn die liebe so gross ist, wie es manchmal den anschein hat, dann sollte es auch möglich sein in ma glücklich zu werden. und wenn man dann ein paar jahre zusammenlebt und kinder hat, dann sollte es kein problem sein auch zusammen nach deutschland zu ziehen, falls es notwendig sein sollte.
eine andere möglichkeit wäre es, das recht auf die ganzen sozialleistungen, die du aufzählst, ausser dem kindergeld vielleicht, erst nach ein paar jahren zu gewähren.
gruss
Najib