Von der Website des Auswärtigen Amtes:

"Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen."

(mal danach googeln.. \:\) )

Viele Grüße
Claudia