Hallo
Der Täter gibt zu, dass er mit seinem Messer das Opfer gestochen hat. Das nennt man zuerst ein Mord.
Nein, das nennt man erstmal Tötung.
Zu Totschlag wird es, wenn es sich um die vorsätzliche Tötung eines andern handelt.
Zu Mord wird es, wenn es vorsätzlich
und aus niederen Beweggründen geschehen ist.
Zu Notwehr wird es, wenn es sich um die erforderliche Verteidigung von Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum handelt.
Und zu all dem wird es erst, wenn ein Gericht das rechtskräftig fest gestellt hat.
Gruß Keela