Hallo!
Ich wollte nochmal was sagen zu der Verpflichtungserklärung. Ich denke der Gehaltsnachweis der letzten drei Monate und Wohnraumnachweis sind das übliche, aber ich würde mich trotzdem direkt beim zuständigen Auslandsamt/Ausländerbehörde erkundigen. Bei uns im Landkreis braucht man z.B. nur die Nachweise der letzten zwei Monate und Wohnraum interessiert die gar nicht. Und dann gibt es allgemein auch noch Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Sperrkontos falls der monatliche Verdienst nicht hoch genug ist.
Auf jeden Fall viel Erfolg bei einer etwaigen Einladung und eine schöne Zeit in Marokko wünsche ich!