Stimmt, das ist eine weitere Ausnahme: Wenn ein Staat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt (wie z.B. Russland), akzeptiert der deutsche Staat eine doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Menschen können dann in D eingebürgert werden, ohne den ansonsten obligatorischen Nachweis, dass sie ihre "alte Staatsbürgerschaft" aufgegeben haben.