Der deutsche Staat lässt zwar im Prinzip keine doppelte Staatsangehörigkeit zu, aber es gibt Ausnahmen.
Soweit ich weiß, wird eine doppelte Staatsangehörigkeit bei Kindern aus binationalen Familien akzeptiert.
Eine brasilianische Bekannte beantragt genau aus diesem Grund nicht den deutschen Pass, obwohl sie schon mehr als 15 Jahre in Deutschland lebt. Sie sagte mir, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft bekäme, müssten ihre Kinder die brasilianische (bzw. die deutsche) Staatsangehörigkeit aufgeben, da sie dann keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben dürften, denn es wäre ja keine binationale Familie mehr.
Gruß
Siri