Ich finde viele Punkte richtig.
Das einzig unklare ist wie eine Marokkanerin bewertet wird die z.b. in Deutschland geheiratet hat und dann diese Ehe im Konsulat legalisieren läßt. Die Interpretation für mich daraus wäre dass die Kinder aus dieser Ehe nicht Marokkaner werden können.
Der andere Aspekt ist die Kafala welche hiermit auch ausserhalb von Marokko möglich ist. Ein solches Kind kann dann auch wenn die Marokkanerin alleinstehend ist ist die Staatsbürgerschaft erwerben.
Nun könnte eine Marokkanerin dann ihre Kinder welche nicht durch das Gesetz erfasst sind (uneheliche, nicht muslimischer Ehemann etc.) durch eine Kafala annehmen und die kinder könnten dann Marokkaner werden.
Die die damit arbeiten sind die welche das Gesetz dann passend interpretieren müssen.

hier noch ein anderer Artikel
Jeunes du maroc

und
Menara