@Klazina
Das Kölner LJA ist wesentlich flexibler. Es sagte mir im Gespräch, dass individual entschieden wird.
Die von ausgeübte Kafala wird durch marokkanische Staatsbürger ausgeübt. Eine Adoption nach deutschen Recht wurde beantragt, aber der Bericht des Jugendamtes fehlt. Ein Angebot einen marokkanischen Bericht vorzulegen scheiterte, da die Ämter diesen ablehnten.
Wegen der Kafala läuft eine Klage beim VG Berlin.
Die vom Außenministerium vorgeschlagene Adaoption nach Deutschen Recht scheiterte wegen eines Berichtes (weil das Jugendamt sich verweigert).
Es ist egal wie man sich dreht, es geht in keine Richtung weiter.
Selbst wenn man für eine bestehende Kafala einen neuen Adoptionsantrag stellen würde, so würden man im Vorfeld scheitern, da die Adoption aus Marokko nicht möglich ist.
Das Resultat:
Kafala nicht möglich da im deutschen Recht unbekannt.
Adoption nich möglich da Marokko sie nicht kennt (was falsch ist).