Hier einige neue Infos:
Das zuständige Amtsgericht hat den Antrag wieder angenommen. Dieser ruht bis das Kind eingereist ist.
Der Haken an der Sache ist aber dass das Kind nicht einreisen kann weil ein Bericht fehlt. Dieser muss vom Jugendamt erfolgen. Diese lehnen aber ab weil Marokko als Adoptionsland nicht möglich ist.
Die Einreise geht nur mit einer Vorabzustimmung.
Diese beinheltet normalerweise:
Verpflichtungserklärung §68; Kafalaurkunde bes Kindes (damit keine Blankobescheinigung erstellt wird).
Trotz der vorliegenden Dokumente will nun das Ausländeramt einen Eignungsbericht (vom Jugendamt). Der Vorschlag einen Eignungsbericht eines marokkanischen Amtes wurde abgelehnt.
Da das Jugendamt keinen Eignungsbericht erstellt, so ist der Adoptionsantrag eigentlich umsonst.
Selbst wenn wir einen Adoptionsantrag stellen (als Adoptionsbewerber, obwohl eine gültige Kafala vorliegt), so wird kein Bericht erfolgen.
Die Klage beim VG Berlin kommt hiermit eine immer größere Bedeutung zu, denn marokkanische Gäste mit einem Visum, können nicht alle ihre Kinder nachziehen lassen, da ein Kafalakind kein Visum erhält.
Beispiel:
Ein Marokkanischer Wissenschaftler verheiratet mit 3 Kindern, will seine Frau und Kinder nach Deutschland nachholen. Ein Kind ist ein Kafalakind.
Die Visumserteilung erfolgt von der Deutschen Botschaft nur für die Ehefrau und 2 Kinder. Das Kafalakind zählt nach deutschen Recht nicht zur Familie.
Als Lösung gebe es für den Marokkaner einen deutschen Adoptionsantrag zustellen, da dieser sich in Deutschland aufhält.
Damit er aber das Kind einreisen lassen kann muss er der deutschen Logik nach als Adoptionsbewerber einen Antrag für das Kafalakind stellen (was sehr lange dauert).
Alleine dieser Umstand verdeutlicht das die Klage beim VG Berlin nötig ist.
Laut zuständigen Richter wird es eine mündliche Verhandlung sein.