Der Antrag auf Adoption nach deutschem Recht wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt, weil eine gültige Aufenthaltserlaubnis fehlt.
Man dreht sich im Kreis, denn man muss den notariellen Antrag stellen um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und gleichzeitig muss aber ein existierender Aufenthalt vorliegen.