Ich habe etwas vergessen.

In Frankreich kann ein Kind dass durch die Kafala angenommen wurde einreisen, wenn folgendes vorliegt:
- marokkanische Staatsbürgerschaft
- In Marokko geboren
- ein dauerhafter Wohnsitz in Morokko
- keine zweite Staatsbürgerschaft
- keine französische Staatsbürgerschaft
- aureichende Geldmittel
- genügend Wohnraum
- einwandfreier Leumund
- eine Kafala durch einen gerichtl. Beschluss
- Das Kind darf sich bei Antragsabgabe nicht in Frankreich befinden

Dann kann man die Kafala ausüben. Eine Adoption geht aber generell nicht.
Wir müssten dann wohl nach Frankreich wechseln und dort ein Visum beantragen und dann nach Deutschland zurück kehren. Was für eine Logik. Es lebe der deutsche Amtsschimmel!!!