falls weder eine feste anstellung, noch ausreichende finanzielle mittel nachgewiesen werden koennen, wird ein schengen-visum nur erteilt, wenn der einladende eine sogenannte "verpflichtungs-erklaerung" unterzeichnet.
Das ist nicht ganz korrekt. Bei diesen Voraussetzungen wird ein Visum überhaupt nicht erteilt.
Und die Verpflichtungserklärung ist bei jedem Privatbesuch zwingend erforderlich, auch wenn der Besucher über Geldmittel verfügt.
Bei Geschäftsreisenden sieht das natürlich anders aus, aber da wird i.d.R. eine feste Hotelreservierung verlangt.