falls weder eine feste anstellung, noch ausreichende finanzielle mittel nachgewiesen werden koennen, wird ein schengen-visum nur erteilt, wenn der einladende eine sogenannte "verpflichtungs-erklaerung" unterzeichnet.
damit garantiert er, fuer alle kosten im zusammenhang mit seiner einladung aufzukommen - ggfs. auch fuer die, die durch ein untertauchen seines gastes oder eine abschiebung verursacht werden.
wer diese erklaerung abgeben will, muss selbst ausreichende finanzielle mittel nachweisen.
des weiteren muss fuer den gast eine krankenversicherung abgeschlossen werden, die die zeit seines aufenthalts in schengen-land abdeckt.
sollten beim interview auf der botschaft auch nur die leisesten zweifel an der "rueckkehrwilligkeit" des antragstellers laut werden, wird eine visumserteilung abgelehnt.
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