Wieso sollte denn ein Zweitpaß abgelehnt werden? Als deutscher Staatsbürger hat man Anspruch auf die Ausstellung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ich hatte zweitweise drei Pässe, Problem mit der Ausstellung gab es nicht. Die üblichen Unterlagen, Foto und eine formlose schriftliche Begründung genügten.
Offiziell ist der 2. Paß wohl nur 5 Jahre gültig, als meiner abgelaufen war, habe ich einen neuen beantragt, der gilt jetzt auch 10 Jahre.
Gruss
Christine


Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil