@Henri

Ich hatte dieses Thema schon einmal angetreten (stellvertretend in meinem Namen).

Aktuell ist das Problem so dass Marokko und Algerien nur die Kafala haben. Diese aber nicht zur Einreise berechtigt (laut Auswärtigen Amt).

Nur einige wenige Landesjugendämter (z.b in Köln) handeln hier nach Einzelfall.

Als Alternative besteht die Möglichkeit seinen Wohnsitz zu verändern z.b. Belgien.

unter sonstiges im Forum werde ich mehr darüber schreiben.

Wenn du in Suchmaschinen kafala eingibst dann müsstest du mehr zum Thema finden.


@Mimhaat
In Frankreich geht die Adoption solcher Kinder seit 2003 nicht mehr (generell).
 Antwort auf:
Jedenfalls will ich darauf hinaus, dass es zu Probleme kommen kann, wenn diese Familie mit ihrem adoptierten Kind in dessen Heimatland einreisen möchte. Denn die rechtliche Stellung dieser Kinder ist nicht klar geregelt. Im schlimmsten Fall, wird es ihnen weg genommen und es kommt zu einem Rechtsstreit.
Unser Professor für Islamisches Recht erzählte mal über eine deutsche Familie, die genau um soetwas zu verhindern, nicht mehr nach Marokko (mit Kind) fährt. Das wäre doch auch sehr schade, wenn man seinem Kind die eigene Herkunft nicht zeigen kann...
Für Marokko sieht es so aus, das Kind welches mal durch eine Kafala adoptiert wurde hat die Deutsche Staatsbürgerschaft, einen deutschen Namen und einen deutschen Pass. Keiner in Marokko wüsste dass das Kind das marokkanische Kafala Kind war.
Wenn nun Adoptiveltern aber an der eigenen Kindesidentität richtig interessiert sind, dann würden sie die Kafala nebenbei laufen lassen (denn im marokkanischen Recht besteht sie fort), dann hätte das Kind auch seinen Ursprungsnamen und einen 2. Pass (den marokkanischen).
Fakt ist dass eine deutsche Adoption die marokkanische Kafala nicht aufhebt, sondern dem Kind zwei Rechtssysteme auflastet.

Mehr schreibe ich jetzt im passenden Forumsbereich.