salamu 3alaikum,
mach ich rainer.
hier eine antwort vom adac:
Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist möglich, wenn ein Fahrzeug von einer nicht
in der EU ansässigen Person in einem Land der EU gekauft und anschliessend in ein Nicht-EU-Land ausgeführt wird. Zuständig für die Rückerstattung
ist ausschliesslich der Händler, bei dem die Ware gekauft wird und mit dem die Rückerstattung im vorhinein vereinbart werden muss.
Wenn Sie das Auto hier in Deutschland für eine in Marokko lebende Person kaufen, sollten Sie darauf achten, dass nicht Sie selbst sondern der
eigentliche Empfänger als Käufer(Abnehmer) genannt wird, weil sonst die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich ist.
Freundliche Grüsse
Brigitte W.
Grenzverkehr
ADAC e.V