Hallo Yacin San,

soweit ich weiß hat Marokko, wie auch Deutschlánd eine, Staatsgehöriger durch Blutverwandschaft, ich glaub so formuliert man das!
Also in deinem Konkreten Fall, muß du nachw eisen das deine Vorfahren Marokkaner waren! Ich weiß jetzt nicht welche Generation du jetz bist die in Deutschlnad lebt!
Aber solltes du keine Dokumente besitzen, kannst du die auch durch Zeugen, wenn du noch KOndakt zur Familie in Marokko hast bezeugen!
Und wenn du die marokkanische Staatsangehörigkeit beantragen solltest!, Ist das Ok, hinsichtlich der Deutsche, die kriegen das ja gar nicht mit!
Ich bin selbst Doppelstaatler, seitens Marokko, für die deutsche Regierung hab ich nur die Deutsche, die marokkanische wird von der Deutschen Behörden ignoriert, faktisch wissen sie es, aber juristisch geht das nicht, also ingonieren sie es!
Ich mußte ja bei der Bantragung der deutschen Saatsangehörigkeit offiziel auf die marokkanische verzichten, aber von Marokkanischer Seite kann man sich Gott sei Dank nicht ausbürgern lassen!
Einmal Marokkaner immer Marokkaner \:\)

Du muß aber beachten wenn du die marokkansiche Staaatsangehörigkeit besitz, kann die in Marokko deine andeen Staatsangehörigkeiten nicht helfen, du bist dann primär Marokkaner und wirst entsprechend so behalten, die deutsche botschaft darf dich nicht vetreten als wenn du nur die deutsche hättest!

Ok ciao


Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!