Lieber Yasin,
eine Katze wird kein Hund, auch nicht dann, wenn diese ein Schildchen mit der Aufschrift "Hund" umhängen hat. Also finde ich Deine Äußerungen "ich bin ein Deutscher mit marokkanischen Vorfahren" etwas merkwürdig.
Du bist und bleibst eigentlich ein Marokkaner, auch wenn Du einen deutschen Pass besitzt. Das ist ja nur ein Papier, was man Dir in die Hand gegeben hat. Dein Körper, Dein Herz, Deine genetische Herkunft u.s.w. bleiben aber immer marokkanisch.
Im umgekehrten Fall werde ich immer ein Deutscher bleiben, auch wenn ich den Pass eines anderen Staates besitze.
So etwas ist völlig normal. Da brauch man auch nicht durch bestimmte Redewendungen und Betonungen versuchen, bestehende Realitäten aufzuweichen. Grundsätzlich ist ja keine Nationalität besser als eine andere, obwohl es sicherlich Unterschiede gibt.
Nun zu Deiner Frage:
Zum Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit wird folgendes benötigt:
1)
ein fester Wohnsitz in Marokko zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Einbürgerungsurkunde
2)
der Nachweis eines ständigen/regelmäßigen Wohnsitzes in Marokko während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
3)
Volljährigkeit
4)
körperliche und geistige Gesundheit
5)
ein einwandfreies Leumundszeugnis ohne Vorstrafen und Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe
6)
ausreichend Kenntnisse der arabischen Sprache
7)
der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Der Antrag muß an des Justizministerium in Rabat, Abteilung Zivilsachen, gerichtet werden.