Hallo Yacin,

wenn du auf Grund des Geburtsrechts Deutscher bist, und bislang nicht mehrstaatig warst, wird es schwer, wenn nicht unmöglich, die marokkanische Nationalität nachträglich zu erwerben (als Voraussetzung für einen marokkanischen Pass). Das Gesetz hat das ausdrückliche Ziel, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Deshalb müssen mehrstaatige Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Geburtsrechts erworben haben, sich in aller Regel (es gibt Ausnahmen) bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn du die Staatsangehörigkeit wechseln willst.

Infos zur Mehrstaatigkeit

Viele Grüße
N.