Das Kommissariat übernimmt alle städtischen Angelegenheiten während die Gendamerie für die Umgebung zuständig ist. Weil ich offiziell auserhalb der Stadt wohne ist somit die Gendamerie zuständig.
Hier in Essaouira ist es wohl so, das beide Administrationen ein Vorentscheidungsrecht haben d.h. wenn die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht werden oder Auflagen nicht erfüllt, geht das Dossier erst gar nicht nach Rabat.

Hier in Essaouira erwarten sie eine regelmässige, monatliche Einzahlung auf das Konto. Eine grosse Summe ist hier nicht ausreichend (angebliche Order aus Rabat???)

Worin besteht denn der Unterschied der Konten? Das ich ab dann auch DH einzahlen kann, oder ist es dann nicht mehr konvertible, oder was noch?
Gruss
Günter