Hallo Walter,

generell ist es so wie Rainer schreibt, es gib jedoch auch Ausnahmen.
Landwirtschaft ist z.B. eine solche Ausnahme, dazu braucht man aber auch keinen Gewerbeschein.
Du musst ohnehin unterscheiden zwischen "angestellt sein" und "selbststaendig sein".
Ersteres ist nur schwer moeglich. Die marok. Behoerden stellen Arbeitserlaubnisse fuer Auslaender nur dann aus, wenn die gleiche Taetigkeit nicht von einem Marokkaner verrichtet werden kann.
Wenn Du aber ein Gewerbe anmeldest, dann bist Du Investor, benoetigst also keine Arbeitserlaubnis.
Zuvor musst Du jedoch Deine Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.