@AvP:
Dein Beitrag zeigt leider die Unkenntnis der Materie. Es geht hier nicht um eine Gratwanderung an der Legalität/Illegalität sondern vielmehr um das legale Bewegen im Rahmen der Gesetze... Wenn man sich geschäftlich in MA betätigt, greift auf jeden fall das sehr komplizierte Doppelbesteuerungsabkommen, da man ja auf jeden Fall deutscher Staatsbürger bleibt.
Die Hürden für ein gewerbe in MA sind sehr hoch, die Residence ist ja nur ein kleiner Teil der Formalitäten, aber eben auch die wichtigste Voraussetzung... es geht weiter mit dem Finanzministerium, Patentamt, Handelskammer...
@Elvire: es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man seine Geschäfte in MA NUR nach marokkansichen Gesetzen abwickeln kann ! Aber dadurch wird man noch lange nicht von Bakschisch befreit...
Trotzdem allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr von Horst