Hallo Torsten,

ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur sagen, dass es stressfreier ist, wenn Du Deine geschäftlichen Aktivitäten nach marok. Gesetzen abwickelst, zum einen bist Du - abgesehen vom rechtlichen Aspekt - nicht erpressbar, brauchst kein Schmiergeld zu geben und bist letzten Endes im Lande besser angesehen. Ich habe es immer so gehalten: "gib dem Kaiser (König) was dem Kaiser ist". Hier in D zahlt man doch auch seine Steuern und trickst und taktiert nicht ewig rum.

Ausserdem solltest Du Dir auch über etwaiige Konsequenzen beim Verkauf Deines Geschäftes/Firma etc. machen, denn in diesem Fall kommen dann die marok. Gesetze absolut zur Anwendung. Ich kann Dir nur raten, die maroc-immo.com Seite gut durchzulesen, im Absatz "Les étrangers quittant
définitivement le Maroc" steht, welche Papiere beigebracht werden müssen.

In dem Absatz "Comment la résidence se détermine, selon la réglementation des changes"
kannst Du Einzelheiten über die Aufenthaltsgenehmigung entnehmen, demnach muss bei einem Aufenthalt von 183 Tagen von 365 Kalendertagen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Bei geschäftlichen Aktivitäten ist die Aufenthaltsgenehmigung obligatorisch.

Wie das in Deinem Fall mit Mellila aussieht, kann ich nicht beurteilen, zumal Du nicht spanischer Nationalität bist oder?