Hallo Ted,
Howard hat eigentlich schon alles gesagt. Ergänzen möchte ich noch folgendes:

Im Falle, dass Du in MA ein Auto mit marok. Kennzeichen fahren möchtest, bräuchtest Du die Aufenthaltsgenehmigung, ebenfalls wenn Du ein Geschäft etc. eröffnen möchtest oder für ein Bankkonto in DHS; bei Erwerb einer Immobilie ist dieser Status ebenfalls von Vorteil, weil dann die Grundsteuer geringer ausfällt.

Am besten liest Du unter http://maroc-immo.com/Notariat nach (leider nur in franz.), , dort werden ebenso andere Themen
( Immobilienerwerb, Geschäftsbeendigung, handling der Immobilie im Todesfall) abgehandelt.

Sollten o.g. Gründe für Dich nicht zutreffen, würde ich Dir auch - wie schon Howard - dazu raten, auf die Aufenthaltsgenehmigung zu verzichten.