azul,

der herr möchte fragen, wie und ob man sein fahrzeug in ceuta oder melilla zulassen kann.

anfragen an den marokkanischen zoll sind zwecklos, da die beiden städte nicht zum marokkanischen staatsgebiet gehören. in diesen städten gilt spanisches- und eurecht. anfragen an die spanischen behörden wären da viel hilfreicher.

nun zu der eigentlichen frage:

um ein auto in melilla oder ceuta anmelden zu können, braucht man auf grund des sonderstatus den die beiden städten hinsichtlich des steuerrechts geniessen eine wohnbescheinigung (Resedencia...1. oder 2. wohnsitz). die wohnbescheinigung bekommt man in der regel nach 3 monaten.

wird das auto z.b. aus einem eu-land eingeführt, so erfogt eine einmalige administrative anmeldung und die tüv-abnahme in malaga (nicht in melilla). bei der ummeldung in malaga ist eine gebühr je nach modell und baujahr eine gebühr von 150 bis 500 Euro fällig. diese ist dann sofort zu bezahlen.

ich hoffe, dass ich dir damit dienen konnte

gruss

RasenderRoland