http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/journal/justiz/deutschland/nrw/175777

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Der Prozess findet wegen befürchteter islamischer Proteste unter hohen Sicherheitsauflagen statt. Zu größeren Aktionen oder Zwischenfällen kam es zunächst jedoch nicht. Das Urteil wird vermutlich noch am Donnerstag ergehen - dem Mann droht eine Geldstrafe.
 Antwort auf:
Die Staatsanwaltschaft sieht im Verhalten des Angeklagten einen Verstoß gegen das Strafrecht. Der Kaufmann überschreite den grundgesetzlich garantierten Freiraum, sich kritisch in Wort und Bild mit anderen Religionen auseinander zu setzen.

Sein Verhalten sprenge den Rahmen einer auf Toleranz und Achtung der personalen Würde ausgerichteten offenen Gesellschaft und drohe unter dem Deckmantel der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit das friedliche Zusammenleben zu gefährden, heißt es in der Anklageschrift.

Der Kaufmann selbst räumt nach Angaben der Behörden die Tat ein und beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise auf die Kunstfreiheit. Er habe lediglich provozieren wollen, den Verkauf von bestempelten Toilettenpapierrollen habe er wegen des zu hohen Aufwandes zu keiner Zeit beabsichtigt, zitierte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten.
Gott sei Dank gibt es eine fkt. faire Justiz in Deutschlnd und nicht wie in Dänemark.

Ich begrüsse das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und hoffe, das der Islamhasser-Frührentner einen entsprechenden Denkzettel verpasst bekommt.


So wie man die Strahlen der Sonne nicht zudecken kann,
so kann man auch das Licht der Wahrheit (Al Hakk) nicht auslöschen.

Israelitisches Sprichwort