Hallo Wolfgang,
in der Tat musst Du dem Einzuladenen eine sog. Prise en Charge zukommen lassen, die er mit seinen Visumsunterlagen (u.a. auch eine fuer Deutschland gueltige Reisekrankenversicherung) an der dt. Visaabteilung abgiebt.
Diese Deine Erklaerung ist sehr weitreichend. Du buerfst quasie fuer alles. Im Extremfall uebernimmst Du also auch die Kosten einer Abschiebung. Du kannst eine solche Erklaerung also nur fuer Personen abgeben, die Du absolut gut kennst.
Das groessere Problem wird aber das Visum fuer den Marokkaner sein.
Er muss u.a. ein regelmaessiges Einkommen nachweisen. Ein Konto mit einem bestimmten Geldbetrag ist nicht zwingend, ggf. kann so etwas aber vorteilhaft sein.