Guten Abend,

@Karim,

mir scheint, als wärst Du entsetzt, dass 600 € Gebühren für einen Deutschkurs anfallen. Ich kann das nicht nachvollziehen, denn pro Monat macht das 100 € resp. 3 € pro Tag, soviel wie eine Schachtel Zigarette oder 1 gr. Tasse Café in München kostet. \:D

Und stell Dir vor, es gibt marokkanische Ehemänner, die den Weitblick haben, ihrer frischangetrauten und eingeflogenen Ehefrau, einen guten Sprachkurs aus eigener Tasche zu finanzieren. Für mich ist dies auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung seitens des Mannes gegenüber der Frau , ihr das Eingewöhnen und Einleben durch Aufheben der sprachlichen Barriere zu erleichtern.

Was soll sie denn im Alltagsleben mit rudimentären deutschen Sprachkenntnissen anfangen,
wie soll sie denn Kinder im schulischen Alltag unterstützend begleiten? Da reicht es nicht aus, wenn gebrochen deutsch gesprochen wird und muttersprachlich gedacht.

Sicherlich, durch die modernen Medien ist es Migranten heute möglich, via parabole in ihrer ursprünglichen Heimat zu verweilen, aber dadurch werden die deutschen Sprachkenntnisse bestimmt nicht besser!

Es ist auch nachvollziehbar, wenn ein junger Migrant (ob Türke, Marokkaner etc. spielt keine Rolle) sich eine Frau aus seinem Heimatland zur Verheiratung sucht. Nur darf nicht übersehen werden, dass die Sprach(un)fähigkeit dieser Kinder, falls die Mutter nur ihre Landessprache spricht, sich als Folge mit all den begleitenden Problemen bereits im Kindergarten und um so mehr in der Grundschule zeigen.

Deutsche und deutschstämmige Spätaussiedler aus Russland u. Kasachstan müssen heutzutage, bevor sie ihre Einreiseerlaubnis bekommen, deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Wenn diese Hürde für diese Volksgruppe gilt, denen Stalin gewaltsam die Muttersprache abgewöhnt hat, warum sollte sie nicht auch für ostanatolische, marokkanische etc. Bräute gelten?


Kindergarten:
Zum 1. September 2005 soll das neue bay. Kindergartengesetz in Kraft treten (muss aber noch den Landtag passieren). Vorgesehen ist, dass der Staat für ein behindertes Kind etwa den 4,5-fachen Regelsatz berechnet und für ein Kind mit zwei ausländischen Elternteilen den 1,3-fachen Satz. Also demnach wirst Du für Dein Kind nicht zusätzliche Kosten im Kindergarten aufbringen müssen.

"Integration ist nicht geplant. Das Ziel heisst Assimilation" schreibst Du in Deinem Beitrag.

Eine Frage dazu: ist eine Integration Deinerseits nicht geplant? Denn, das Zauberwort "Integration" bedeuted nichts anderes als im Gastland, in der neuen Umgebung heimisch zu werden und sich an die bestehenden rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten anzupassen.

Theoretisch wird der Integrationsprozess in folgende Ebenen unterteilt:

- Akkomodation: rein äusserlicher Lern- u. Anpassungsprozess an die Gepflogenheiten des Gastlandes

- Akkulturation: Veränderung der mitgebrachten Werte und Normen und davon abzuleitende Einstellungen (Übernahme der dt. Ausbildungs- und Bildungsideale und Übertragung auf die Schullaufbahn der eigenen Kinder)

- Assimilation: Angleichungsprozess, der ethnische und Glaubensgrenzen verschwinden lässt und zum völligen "Aufgehen" in der Aufnahmegesellschaft führt (z. B. Mischehen)