§ 130 STGB ist der Volksverhetzungsparagraph....
nett gegoogelt. ich bin sehr beeindruckt

.
und jetzt kopier mal die aussagen von avp, geh damit zu einem, der mehr kann als suchmaschinen quaelen (man nennt solche leute juristen) und sorge dafuer, dass der mann einen lachanfall kriegt.
wenn er ihn ueberstanden hat, dann soll er dir erklaeren, was auf falsche anschuldigung steht.
ich fuehle mich sicher nicht zum verteidiger eines avp und seiner wirren ideen berufen, aber noch weniger kann ich wildgewordene gutmenschen ausstehen, die andersdenkende mit ihren "volksverhetzungs"spruechen mundtot machen wollen.
lobozen