hallo ulla,
falls es sich um einen anerkannten asylbewerber handelt, ist er arbeitsberechtigt.
wenn es im fall deines bekannten da unklarheiten gibt, kann ich mich gerne mit einem freund in verbindung setzen, dessen schwerpunkt asylrecht ist.
er wird es dir bestaetigen und ggfs auch helfen.
lobozen


speerspitze der aufklaerung \:\)