eldar,
danke fuer den sehr informativen link.
bei jedem rechtsstreit legen beide seiten ihre ansicht dar. keine position, fuer die sich nicht anwaelte und gutachter finden liessen.
auf basis dieser gutachten entscheidet die zustaendige instanz. dieses urteil haben die parteien zu akzeptieren.
in faellen wie dem der westsahara ist das die uno.
die war offenbar anderer meinung als amelunxen, was das gutachten des internationalen gerichtshofs von 1975 betrifft und hat den marokkanischen anspruch zurueckgewiesen.
daraus erklaeren sich die zitierten un-resolutionen.
diese resolutionen wurden von den marokkanern missachtet. das setzt sie automatisch ins unrecht.
was mich in dem zusammenhang interessieren wuerde:
wie stehen die befuerworter der marokkanischen westsaharapolitik zu der tatsache, dass die OAU 1982 die westsahara unter dem namen DARS als mitgliedsstaat aufgenommen hat?
eine weitere frage im zusammenhang mit dem aufsatz von amelunxen:
wie ist es eigentlich mit mauretanien? da besteht doch ein aehnlicher "historischer anspruch" marokkos.
wann werden die re-integriert?
und wie schon gefragt:
wo GENAU enden (geografisch) die "historischen ansprueche" marokkos?
was ist mit den canaren?
lobozen