Hallo Izzy,
urspruenglich war es so, dass man max. drei Monate in Marokko bleiben konnte und dannach bei der oertlichen Polizei eine Verlaengerung beantragen musste. Ausser in Agadir kennt sich die Polizei mit dieser Formalitaet aber nicht aus. Die Alternative hierzu war, einmal in Ceuta oder Mellia kurz ueber die Grenze und an der anderen Seite wieder rein, dann konnte man erneut drei Monate bleiben. Aehnlich war es auch mit der Verzollung fuer Fahrzeuge.
In den letzten Jahren ist das etwas aufgelockert worden und man kann bei der Einreise gleich angeben, dass man z.B. sechs Monate bleiben moechte und die Aufenthaltspapiere fuer das Fahrzeug werden dementsprechend ausgestellt. (Fuer die Person bemerkenswerterweise nicht). In der Praxis ist es aber meineswissens weder zu Kontrollen, noch zu Beanstandungen gekommen, wenn ein Tourist laenger als drei Monate bleibt.
Fuer eine nichtselbststaendige Taetigkeit benoetigst Du eine Arbeitserlaubnis. Sinnvoll ist es wahrscheinlich in Deinem Fall, als Tourist einzureisen.