Das mit dem Verkauf bzw. Schenkung in Marokko ist ebenfalls nicht ganz unproblematisch.
Derjenige, der das Auto nach Marokko einführt (das dürfte in der Regel der Noch-Besitzer sein) muß bei der Ausreise ohne dieses Auto sämtliche Zollpapiere mit entsprechenden Stempeln vorweisen, sonst wird er nicht ausser Landes gelassen, da er noch im Computer des marokkanischen Zolls als Besitzer des Autos steht und er damit gegen die Bestimmungen von Marokko verstossen hat. Es wird dann erwartet, daß er entweder mit diesem Auto nach spätestens 6 Monate wieder ausreist oder er das Auto ordnungsgemäß verzollt hat und ein entsprechender Eintrag im Computer vermerkt ist.
Man muß sich auf jeden Fall vor der Ausreise vergewissern, daß alle erforderlichen Papiere vorgelegt werden können.
Meine Frau hatte trotz vollständiger Papiere (mit einem zusätzlichen Papier, aufgrunddessen vor Ausreise der Computereintrag vorgenommen worden ist, dass das Auto nicht mehr auf dem Namen des Veräußeres eingetragen ist) Ärger bei der Ausreise (wann wollte wohl nur noch einen zusätzlichen "Bonus" von einer Landsmännin!).
Eine Freundin von meiner Frau aus Meknes hatte dieses zusätzliches Papier nicht, so daß ihr deutscher Mann zunächst vergeblich hier am Flughafen auf seine Frau warten durfte. Erst nach ca. 1 Woche ließ man sie dann aus Marokko ausreisen!!! Also Vorsicht!