Hallo Lober,

leider kann ich Dir keine Deiner Fragen so richtig beantworten, nur einen kleinen Hinweis zu den unterschiedlichen Familiennamen geben: Ich hatte im vergangenen Jahr bereits auf dem Abflughafen in D Probleme, bzw. hätte um ein Haar welche bekommen, weil mein Sohn den Familiennamen meines Mannes trägt und ich meinen Namen bei der Eheschließung behalten habe. So mußte ich nachweisen, daß es sich tatsächlich um mein Kind handelt und ich es nicht entführen will. Glücklicherweise hatte ich Bürokrat Geburts- und - in unserem Fall - internationale Eheschließungsurkunde eigepackt.

In Marokko dürfte Eure Konstellation noch etwas ungewöhnlicher sein. Üblich ist: jeder Elternteil behält seinen Namen, die Kinder bekommen den Namen des Vaters. Uneheliche Kinder gibt es quasi nicht.

Du solltest besser alle möglichen Unterlagen mitnehmen. Im Kinderpaß sind die Namen der Eltern, soweit ich mich entsinne, nicht eingetragen. Im Paß der Eltern werden Kinder auch nicht mehr eingetragen, glaube ich - das wäre das Sicherste. Aber Geburts- oder Abstammungsurkunde und vielleicht irgendwas über das Sorgerecht (vielleicht auch in französich?) sollten für alle Fälle sein. Letzteres würd' ich aber nur vorlegen, wenn die Geburtsurkunde nicht ausreicht, denn daß das Kind nicht-ehelich ist, darauf muß man in Ma nicht unbedingt aufmerksam machen. Im besten Fall fragt letzten Endes niemand danach.

Ich wünsche Euch einen interessanten, faszinierenden, traumhaften Urlaub und würde mich freuen, wenn Du danach Deine Erfahrungen für das Forum zusammenfaßt.