@ lobozen
@ All
salam
Gerne versuche ich die Umstände der Verwendung von Alkohol in der Küche zu beschreiben.
Eigentlich müssten wir uns jetzt intensiv mit dem Koran und der Scharia auseinandersetzen, das ist aber nicht nötig, weil die Islamische Organisation für Medizinwissenschaften in Kuwait dies bereits übersichtlich dargestellt hat.
Und das Islamic Center Bern es freundlicherweise übersetzt hat.
Ausschlüsse:
Die Referenzierung auf genaue Koranstellen kann ich hier nicht anfügen, das tru ich mir nicht lückenlos zu. Ausserdem - Allah ist unfehlbar, wir nicht!
Alkohol
Alkohol ist nicht unrein (haram): Basierend auf der Tatsache, dass alle Substanzen von Natur aus (Inhärent) rein sind, ist Alkohol Islamisch-juristisch gesehen nicht unrein. Diese Ansicht gilt egal ob es sich um Alkohol "pure" handelt oder um mit Wasser verdünnten Alkohol; diesbezüglich wird die Ansicht bevorgezugt, dass die Unreinheit von Wein und anderer alkoholhaltiger Getränke, im idealistischen Sinne (berauschend) und nicht im physikalischen Sinne zu interpretieren ist.
Äusserliche Anwendung: Diese Ansicht berücksichtigend, spricht, gemäss der Scharia- der Islamischen Gesetzgebung, nichts gegen die äusserliche Anwendung von Alkohol als Antiseptikum/Desinfektionsmittel für Wunden sowie chirurgischer Instrumente. Des weiteren darf es auch als Parfüm, Eau de Cologne und alkoholhaltige Kosmetika u.s.w. angewandt werden.
Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht für Wein und andere alkoholischen Getränke, deren Einnahme primär verboten ist. (Aufgrund der berauschenden Wirkung)
in Medikamenten: Die Einnahme von Alkohol ist verboten, weil es berauschend ist. Bis wir in der Lage sind, Alkohol-freie Medikamente herzustellen, ist es nicht verboten, jene Medikamente einzunehmen, welche sehr geringe Mengen von Alkohol enthalten. Der Alkoholgehalt sollte jedoch nur als Lösungsmittel und Konservierungsstoff dienen, und nicht sedierend sein! Diese Erlaubnis ist nur eine vorübergehende Lösung, bis eine entsprechende Alternative vorhanden ist/sein wird.
Nahrungsmittel, die Alkohol auch in geringsten Mengen enthalten sind verboten, einschliesslich Schokolade, Gebäck und anderen Nahrungsmittel, die auch nur eine Nuance (für Aroma) Alkohol enthalten. Es gilt der Grundsatz der
Scharia: "Was in grossen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten". Das Gebot der Ausnahme kann hier nicht gültig gemacht werden, weil der Faktor der Notwendigkeit in diesem Fall fehlt.
Als Lösungs-, Extraktions- u/o Konservierungsmittel (u.ä.) Es ist jedoch erlaubt, Nahrungsmittel einzunehmen, bei deren Zubereitung, Alkohol in sehr geringen Mengen in Sinne eines Lösungsmittels für wasserunlöslichen Zustaten/Substanzen, Konservierungsmittel u.ä. benutzt wurde. Diese Erlaubnis basiert auf das Gesetz der "Allgemeinen unentrinnbaren Notwendigkeit" (Umum al Balwa).
Quelle: Islamische Organisation für Medizinwissenschaft, Kuwait
www.islamset.com
Nahrungsmittel, die Alkohol auch in geringsten Mengen enthalten sind verboten, einschliesslich Schokolade, Gebäck und anderen Nahrungsmittel, die auch nur eine Nuance (für Aroma) Alkohol enthalten. Es gilt der Grundsatz der
Diesbezüglich kann ergänze ich wie folgt und möchte darüber die Meinung der anderen Forumsteilnehmer erfragen.
- Würde man sicherstellen, dass durch Destilation (langes Kochen) von beispielsweise Wein (für die Sauce) der gesamten Alkohol entfernt wird(entweicht), erhält man zwar ein wahrscheinlich ungeniessbares Getränk (eher Gesöff), das sich aber durch die geschmacksvielfalt der vergorenen Trauben bestens für eine Sauce eignen würde.
Meiner Meinung nach könnte man nun diese Zutat bedenkenlos zum Kochen verwenden, sehe ich das richtig?
Was denkt IHR darüber? Liege ich falsch oder gibt es Vorbehalte?wasalam, oli
