Vielleicht noch interessant.... aber wahrscheinlich bist Du hinterher so schlau wie vorher ;\)

 Antwort auf:
Müssen wir unbedingt zwei Trauzeugen haben?
Ja. Zur kirchlichen Eheschließungsform sind die Assistenz eines Pfarrers oder eines Beauftragten nötig, sowie zwei Zeugen (Kirchenrecht, Can. 1108 u.a.). Zu Mißverständnissen kommt es, seit die Änderung im deutschen Eheschließungsrecht vom Juli 1998 die "Trauzeugen" beim Standesamt nicht mehr vorschreibt.
Es ist ein guter Brauch, darauf zu achten, daß die Trauzeugen sich selbst auch zum katholischen bzw. christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist es jedoch nicht. Die Trauzeugen müssen den Trauvorgang erfassen können, dazu können auch Minderjährige herangezogen werden. Sie sollten aber das 14. Lebensjahr vollendet haben. Im Anschluß an die Trauung beglaubigen die Trauzeugen dies mit ihrer Unterschrift. (Vgl. Kirchenrecht, Can. 1550 - §1)
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Welche Aufgabe haben Trauzeugen?
In der Evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion wie etwa in der Katholischen Kirche. Sie können jedoch ebenso wie andere Freunde oder Verwandte an der feierlichen Gestaltung des Traugottesdienstes mitwirken.
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Trauzeugen
Sie tun das was Zeugen halt tun. Sie bezeugen, dass die Ehe vor Gesetz und Gott geschlossen wurde. Bei der katholischen Kirche sind 2 Trauzeugen Pflicht. Seit 1998 können sie beim Standesamt und bei der evangelischen Kirche frei entscheiden, ob sie Trauzeugen haben wollen oder nicht. Die Trauzeugen müssen jedoch volljährig sein und einen gültigen Pass besitzen.
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Viele Grüße, Ulla

"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will" Francois Rabelais