Hallo zusammen, Hallo Ulla,

tja, was wiegt schwerer: Religionsfreiheit oder die Verpflichtung von beamteten Lehrern, die fraglos Multiplikatoren der Gesellschaft sind, zu weltanschaulich-politischer Neutralität. Meine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Symbolen mal nach hinten gestellt, gibt es für beide Positionen gute Gründe, die auch vom Verfassungsgericht in der Begründung entsprechend gewürdigt worden sind:

"Eine Regelung, die Lehrern untersagt, äußerlich dauernd sichtbar ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Glaubensrichtung erkennen zu lassen, ist Teil der Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion im Bereich der Schule. Die gewachsene religiöse Vielfalt in der Gesellschaft spiegelt sich hier besonders deutlich wider. Die Schule ist der Ort, an dem unterschiedliche religiöse Auffassungen unausweichlich aufeinander treffen und wo sich dieses Nebeneinander in besonders empfindlicher Weise auswirkt. Ein tolerantes Miteinander mit Andersgesinnten könnte hier am nachhaltigsten durch Erziehung geübt werden. Dies müsste nicht die Verleugnung der eigenen Überzeugung bedeuten, sondern böte die Chance zur Erkenntnis und Festigung des eigenen Standpunkts und zu einer gegenseitigen Toleranz, die sich nicht als nivellierender Ausgleich versteht (vgl. BVerfGE 41, 29 <64>). Es ließen sich deshalb Gründe dafür anführen, die zunehmende religiöse Vielfalt in der Schule aufzunehmen und als Mittel für die Einübung von gegenseitiger Toleranz zu nutzen, um so einen Beitrag in dem Bemühen um Integration zu leisten. Andererseits ist die beschriebene Entwicklung auch mit einem größeren Potenzial möglicher Konflikte in der Schule verbunden. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von vornherein zu vermeiden."

ich persönlich habe noch keinen festen Standpunkt, sehe aber folgende Aussage von Frau Ludin

"...sie würde durch das Kopftuch ausgelöste Fragen wahrheitswidrig beantworten und wider ihrer Glaubensüberzeugung behaupten, es handele sich nur um ein Modeaccessoire,..."

mit gemischten Gefühlen. Und noch ein Einwand gegen das spontane "einfach mal ausprobieren":

"Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (vgl. BVerfGE 24, 236 <245 f.>; 32, 98 <106>; 44, 37 <49>; 83, 341 <354>). Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben
oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten (vgl. BVerfGE 24, 236 <245>)."

Das Dilemma nimmt dann seinen Lauf, wenn sich die Eignung im Nachhinein nicht herausstellt und dann entferne mal einen Beamten aus dem Staatsdienst. Lösung (vermutlich nicht die beste): Zuerst beamtete Lehrer abschaffen und dann den differenzierten Weltanschauungen in unserer Gesellschaft Rechnung tragen.

Zitate aus Urteile Bundesverfassungsgericht Urteil vom 24.09.2003

Schönen Tag noch