Antwort auf:
An das

Amtsgericht Ibbenbüren
Münsterstraße 35
49477 Ibbenbüren

Göteborg, den 8. Januar 2003

Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen!

In dem Verfahren der einstweiligen Verfügung

Ramis Örlü
xxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx

Ramis.Oerlue@ruhr-uni-bochum.de



- Antragsteller -

gegen

Bodo H. Hauser
Dr. Klaus Radke
Programmgeschäftsführung PHOENIX
Langer-Grabenweg 45-47
53175 Bonn


- Antragsgegner -

wegen der geplanten Ausstrahlung der Fernsehberichts ”Gesichter des Islam
(WDR); Film; Wir wollen den wahren Islam - Junge Muslime in Deutschland;
Von Udo Kilimann 2001” am 19. Januar 2003 um 9 Uhr beantrage ich wegen der
besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung den Erlass folgender
einstweiliger Verfügung:

Denm Antragsgegnern die geplante Ausstrahlung des oben genannten
Fernsehberichts zu untersagen.


Begründung:

Der oben erwähnte Beitrag wurde bereits am 8. September 2002 im Sender ARD
um 17.30 Uhr unter der Sendereihe ”Gott und die Welt” ausgestrahlt. Noch am
selben Tag hat sich der im Bericht gezeigte Antragssteller –Ramis Örlü- von
den ihm unterstellten böswilligen Lügen und Verleumdungen distanziert und
am 31. Oktober 2002 eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Rufmord
aufgegeben. Auf diesen Umstand wurde der Sender Phoenix am 3. Januar 2003
hingewiesen, blieb aber jeglicher Antwort schuldig.


Glaubhaftmachung:

Die noch am selben Tag abgegebene Stellungnahme (Anlage A), die gestellte
Strafanzeige (Anlage B) und die an den Sender gesendete Bitte (Anlage C)
zur Unterlassung der Ausstrahlung (Mahnung) liegen im Anhang an. Wie aus
den ersten beiden Anlagen (Anlage A und B) deutlich zu erkennen ist wurde
in dem gezeigten Beitrag, den der Sender Phoenix erneut auszustrahlen plant
aus meiner Person - welche an das Gute im Menschen glaubt, aus diesem
Antrieb heraus den Meinungsaustausch mit Menschen offen und ehrlich
anstrebt, sowie trotz ideeller Differenzen einen friedlichen und
freundlichen Umgang mit seinen Mitmenschen pflegt und all dieses als Befehl
seiner Überzeugung ansieht - eine fiktive Person, die muslimische Studenten
an der Universität organisiert und sie zum Hass gegen „Ungläubige“ aufruft,
ihr Töten empfiehlt usw., also einfach das Feindbild des Islams und der
Muslime aufrecht hält.

Ich fühle mich durch diesen Beitrag nicht nur falsch dargestellt und
verzerrt wiedergegeben, sondern sehe in diesem den Tatbestand des Rufmords
und der Verleumdung.

Trotz einer höflichen Bitte an den Sender Phoenix (Anlage C), in welcher
ich den Anstragsgegner darum bat von einer Ausstrahlung abzusehen habe ich
bis dato keine Antwort erhalten. Dieses rücksichtslose Verhalten der Medien
muss man als Bürger dieses Staates leider oft auf sich nehmen. Wie es
scheint bleibt mir kein anderer Weg als den der einstweiligen Verfügung, um
einer Ausstrahlung der Verleumdung entgegenzukommen.

Da die Ausstrahlung bereits in einigen Tagen geplant ist, ist die
Angelegenheit auch sehr dringend, so dass eine mündliche Verhandlung nicht
abgewartet werden kann. Zudem befindet sich der Antragsteller im
Auslandsstudium, also außerhalb der BRD und könnte bei einer mündlichen
Verhandlung nicht anwesend sein.


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(Antragsteller)



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"Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.",A.H
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